Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung (4. BinSchUOuaAbwVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 25.11.2016 BAnz AT 07.12.2016 V1; Geltung ab 08.12.2016

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 8. Dezember 2016 BinSchUOuBinSchPatentVAbwV § 3, Anhang 1

Die Gemeinsame Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung vom 15. Juli 2013 (BAnz AT 31.07.2013 V1), die zuletzt durch die Verordnung vom 10. März 2015 (BAnz AT 19.03.2015 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 wird die Angabe „31. Dezember 2016" durch die Angabe „31. Dezember 2017" ersetzt.

2.
In Anhang 1 wird in Abschnitt II in der vorübergehenden Regelung zu § 4a Absatz 4 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung in Satz 3 die Angabe „31. Dezember 2016" durch die Angabe „31. Dezember 2017" ersetzt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed