Artikel 5 - Flexirentengesetz (FlexReG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 14. Dezember 2016 SGB V § 40

In § 40 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. November 2016 (BGBl. I S. 2500) geändert worden ist, wird die Angabe „des § 31" durch die Wörter „der §§ 14, 15a, 17 und 31" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 Flexirentengesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 FlexReG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlexReG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 FlexReG Inkrafttreten
... aa und Buchstabe c, Nummer 24, Artikel 2 Nummer 1 bis 4, 6 und 7 sowie die Artikel 3 und 5 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c und ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)
G. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2986
Artikel 5 PsychVVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2838) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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