§ 9 - Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz (LwErzgSchulproG)

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 9 ändert mWv. 17. Dezember 2016 SchulObG SchulmilchDurchfV

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten das Schulobstgesetz vom 24. September 2009 (BGBl. I S. 3152), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2014 (BGBl. I S. 258) geändert worden ist, und die Schulmilch-Durchführungsverordnung vom 21. Mai 2015 (BGBl. I S. 827) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Dezember 2016.



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