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§ 11 - Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (OrdenG k.a.Abk.)

G. v. 26.07.1957 BGBl. I S. 844; zuletzt geändert durch Artikel 14 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 1132-1 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
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§ 11 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 11 Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.02.2006Artikel 10 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
vom 19.02.2006 BGBl. I S. 334

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 11 Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 OrdenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OrdenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 OrdenG Inkrafttreten
... Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung, § 11 mit Wirkung vom 1. Oktober 1956 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Artikel 10 1. BMIBBG Änderung des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen (1132-1)
...  11 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, ...