Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2017 (TelemFinBetrV 2017 k.a.Abk.)

V. v. 15.12.2016 BAnz AT 21.12.2016 V1
Geltung ab 22.12.2016 bis 31.12.2017; FNA: 860-5-37-10 Sozialgesetzbuch

§ 1 Betrag zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik



Abweichend von § 291a Absatz 7 Satz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch wird der Betrag, den der Spitzenverband Bund der Krankenkassen zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik zu zahlen hat, für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 auf 0,95 Euro je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung festgesetzt.



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