§
1 der
Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom
7. Juni 2013 (BGBl. I S. 1596), die durch Artikel
1 der Anordnung vom
5. September 2014 (BGBl. I S. 1545) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der Nummer 1 wird folgender Buchstabe f angefügt:
- „f)
- des Cyber- und Informationsraums,".
- 2.
- Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 eingefügt:
- „6.
- der Kommandeurin oder dem Kommandeur der Führungsakademie der Bundeswehr,".
- 3.
- Die bisherigen Nummern 6 bis 9 werden die Nummern 7 bis 10.
- 4.
- Die bisherige Nummer 10 wird Nummer 11 und wird wie folgt gefasst:
- „11.
- der Leiterin oder dem Leiter des Fachbereichs Bundeswehrverwaltung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung."
Dritte Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
A. v. 17.09.2017 BGBl. I S. 3430