Zweite Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (2. BMVgBDGAnOÄndAnO k.a.Abk.)

A. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 3068 (Nr. 63); Geltung ab 01.01.2017
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Nach § 33 Absatz 5 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) ordnet das Bundesministerium der Verteidigung an:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2017 BMVgBDGAnO § 1

§ 1 der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. Juni 2013 (BGBl. I S. 1596), die durch Artikel 1 der Anordnung vom 5. September 2014 (BGBl. I S. 1545) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Der Nummer 1 wird folgender Buchstabe f angefügt:

„f)
des Cyber- und Informationsraums,".

2.
Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 eingefügt:

„6.
der Kommandeurin oder dem Kommandeur der Führungsakademie der Bundeswehr,".

3.
Die bisherigen Nummern 6 bis 9 werden die Nummern 7 bis 10.

4.
Die bisherige Nummer 10 wird Nummer 11 und wird wie folgt gefasst:

„11.
der Leiterin oder dem Leiter des Fachbereichs Bundeswehrverwaltung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung."

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Artikel 2



Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

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Schlussformel



Die Bundesministerin der Verteidigung

Ursula von der Leyen



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