§ 5 - Arzneimittel-TSE-Verordnung (TSEAMV k.a.Abk.)

V. v. 09.05.2001 BGBl. I S. 856; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1990
Geltung ab 15.05.2001; FNA: 2121-51-35 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 15. Mai 2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt die AMG-TSE-Verordnung vom 28. März 1996 (BAnz. S. 3817), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 29. Juni 2000 (BGBl. I S. 997), außer Kraft.



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