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Artikel 10 - FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)

Artikel 10 Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung


Artikel 10 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2016 GroMiKV § 20

§ 20 der Großkredit- und Millionenkreditverordnung vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4183), die durch Artikel 15 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 934) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird die Angabe „2017" durch die Angabe „2019" ersetzt.

b)
In Satz 2 wird die Angabe „2016" durch die Angabe „2018" ersetzt.

2.
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird die Angabe „2017" durch die Angabe „2019" ersetzt.

b)
In Satz 2 wird die Angabe „2016" durch die Angabe „2018" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 10 FMSANeuOG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 FMSANeuOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FMSANeuOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 11 FMSANeuOG Inkrafttreten
... 24 bis 26, Artikel 5 Nummer 1 bis 4 und 6, Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 3 und Artikel 10 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Änderungen in Artikel 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung und zur Aufhebung der Länderrisikoverordnung
V. v. 20.12.2017 BGBl. I S. 4024
Artikel 1 GroMiKVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... und Millionenkreditverordnung vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4183), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3171) geändert worden ist, wird wie folgt ...