Artikel 2 - Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Milchbereich (MilchSonBeihVEV k.a.Abk.)

V. v. 27.12.2016 BGBl. I S. 3227 (Nr. 65); Geltung ab 29.12.2016
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Artikel 2 Änderung der Milchverringerungsbeihilfenverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 29. Dezember 2016 MilchVerBeihV § 8

§ 8 Absatz 2 der Milchverringerungsbeihilfenverordnung vom 12. September 2016 (BAnz AT 13.09.2016 V1) wird wie folgt gefasst:

 
„(2) Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft. Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiter anzuwenden."



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