§
8 Absatz 2 der
Milchverringerungsbeihilfenverordnung vom
12. September 2016 (BAnz AT 13.09.2016 V1) wird wie folgt gefasst:
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„(2) Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft. Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiter anzuwenden."