interne Verweise§ 213 SGB IX Geheimhaltungspflicht ... der Ausschüsse und des Beirates für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (§ 86 ) und ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie zur Durchführung ihrer Aufgaben ...
Zitat in folgenden NormenBerufsbildungsgesetz (BBiG)
neugefasst durch B. v. 04.05.2020 BGBl. I S. 920; zuletzt geändert durch Artikel 10a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
§ 95 BBiG Ausschuss für Fragen behinderter Menschen (vom 01.01.2018) ... des Ausschusses werden auf Vorschlag des Beirats für die Teilhabe behinderter Menschen ( § 86 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ) berufen, und zwar ein Mitglied, das die Arbeitnehmer vertritt, ein ...
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