Das
Bundesversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), das zuletzt durch Artikel
12 des Gesetzes vom
23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3191) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 9 Absatz 2 werden im Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „§ 17 Absatz 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Budgetverordnung" durch die Wörter „§ 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.
- 2.
- § 25d Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 4 wird das Komma durch einen Punkt ersetzt.
- b)
- Nummer 5 wird aufgehoben.
- 3.
- § 26 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
- b)
- Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „zur Teilhabe am Arbeitsleben einschließlich der Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen" durch die Wörter „nach Absatz 1" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „50" durch die Angabe „70" ersetzt.
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „54" durch die Angabe „74" ersetzt.
- dd)
- In Nummer 5 wird die Angabe „53" durch die Angabe „73" ersetzt.
- 4.
- § 26a wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „Teil 1 Kapitel 6" durch die Wörter „Teil 1 Kapitel 11" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 2 Buchstabe b werden die Wörter „§ 46 Abs. 1 Satz 1 oder § 47 Abs. 1" durch die Wörter „§ 66 Absatz 1 Satz 1 oder § 67 Absatz 1" ersetzt.
- 5.
- § 27d wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter „behinderte Menschen" durch die Wörter „Menschen mit Behinderungen" ersetzt.
- b)
- In Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b wird die Angabe „31" durch die Angabe „47" ersetzt.