interne Verweise§ 165 FFG Zeitpunkt und Form der Meldepflicht (vom 01.01.2024) ... Die Auskünfte der Kinos und der Videowirtschaft nach § 164 Absatz 1 Nummer 5 bis 10 sind monatlich, jeweils bis zum Zehnten des darauf folgenden Monats, nach Auswertungsart getrennt ... zu erteilen. Die Auskünfte der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter nach § 164 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5, 11 und 12 sind jährlich bis zum 31. Juli des Folgejahres zu erteilen. Die Auskünfte ... 31. Juli des Folgejahres zu erteilen. Die Auskünfte über die Erlöse nach § 164 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 sind halbjährlich, jeweils für die erste Hälfte des Kalenderjahres bis zum Ablauf ...
§ 166 FFG Kontrolle der gemeldeten Daten ... Die Filmförderungsanstalt ist berechtigt, die nach § 164 erteilten Auskünfte zu überprüfen. Sie darf Dritte, bei denen es sich ... Filmförderungsanstalt Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der Auskünfte nach § 164 zur Verfügung zu stellen. (2) Die von der Filmförderungsanstalt mit ... Überwachung des Betriebs beauftragten Personen sind zur Überprüfung der nach § 164 gemachten Angaben befugt, während der Betriebs- oder Geschäftszeit Grundstücke, ...
§ 167 FFG Schätzung ... sich eine zur Auskunft verpflichtete Person, eine Auskunft nach § 164 bis zu dem in § 165 Absatz 1 bestimmten Zeitpunkt zu erteilen oder entsprechende Unterlagen ...
§ 168 FFG Übermittlung und Veröffentlichung von Daten ... sind, zu übermitteln. Daten im Sinne des Satzes 1 sind 1. die in § 164 aufgeführten Daten sowie 2. die nachfolgenden Daten: a) der Name der ... (3) Die Filmförderungsanstalt ist berechtigt, die nach § 164 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 erhobenen Daten an die zentrale Dienstleistungsorganisation der deutschen ...
§ 169 FFG Förderbericht ... Filmförderungsanstalt erstellt anhand der Angaben nach § 164 jährlich einen Förderbericht und leitet diesen der für Kultur und Medien ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3019
Zweites Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 08.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 351
Artikel 1 2. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes ... ersetzt. 5. In § 165 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „ § 164 Absatz 1 Nummer 2" durch die Wörter „§ 164 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5" ersetzt. ... 2 werden die Wörter „§ 164 Absatz 1 Nummer 2" durch die Wörter „ § 164 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5" ersetzt. 6. § 170 wird wie folgt geändert: a) In ...
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