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Artikel 8 - Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (VersRücklGuDRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Soldatengesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. Januar 2017 SG § 25

In § 25 Absatz 5 Satz 1 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2362) geändert worden ist, wird der Punkt am Ende durch die Wörter „; § 46 Absatz 3a ist nicht anzuwenden." ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 VersRücklGuDRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersRücklGuDRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes und weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 27.03.2017 BGBl. I S. 562
Artikel 1 SGuSRÄndG Änderung des Soldatengesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 5. Januar 2017 (BGBl. I S. 17 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. ...