§ 36 - Schutz- und Sicherheitshafenverordnung (SchSiHafV)

V. v. 06.01.2017 BAnz AT 17.01.2017 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.09.2019 BAnz AT 16.10.2019 V1
Geltung ab 18.01.2017; FNA: 9511-29 Verkehrsordnung
|

§ 36 Signale


§ 36 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) 1Als Vorhafensperrsignal werden zwei feste rote Lichter übereinander verwendet. 2Das Vorhafensperrsignal wird auf dem Signalturm auf der Westmole gezeigt. 3Mit dem Zeigen des Vorhafensperrsignals ist das Einlaufen in den Neuen Vorhafen verboten.

(2) Als Schleusensignale werden auf dem Signalturm auf der Westmole und auf den Schleusenhäuptern gezeigt:

1.
Einfahren in die Seeschleuse und Zufahrt durch den Neuen Vorhafen zum Zwecke der Schleusung verboten (zwei feste rote Lichter nebeneinander).

2.
Freigabe wird vorbereitet, Sportboote dürfen zum Zwecke der Schleusung in den Neuen Vorhafen einlaufen (ein festes rotes Licht).

3.
Einfahrt frei (zwei feste grüne Lichter und zusätzlich ein festes weißes Licht über dem linken grünen Licht).

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 36 SchSiHafV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 SchSiHafV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchSiHafV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 42 SchSiHafV Ordnungswidrigkeiten
... das Verhalten im Hafen zuwiderhandelt, 7. entgegen § 6 Absatz 1 oder § 36 Absatz 1 Satz 3 in einen Hafen einläuft oder eine Anlegestelle benutzt, 8. ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed