Artikel 4 - Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung und anderer laufbahnrechtlicher Vorschriften (BLVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.01.2017 BGBl. I S. 89, 406 (Nr. 4); Geltung ab 27.01.2017
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Artikel 4 Aufhebung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Bundesanstalt für Arbeit


Artikel 4 ändert mWv. 27. Januar 2017 LAP-gehD-BAV

Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Bundesanstalt für Arbeit vom 7. August 2001 (BGBl. I S. 2222), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 13 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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