interne Verweise§ 1 EntsorgNHaftpG Nachhaftung (vom 16.06.2017) ... entsprechend Satz 1 auch für sonstige Kosten der Geltendmachung und Durchsetzung der in § 1 Satz 1 genannten Pflichten gegenüber dem jeweiligen Betreiber. (3) Können ...
§ 3 EntsorgNHaftpG Nachhaftung in besonderen Fällen ... Die Haftung nach § 1 erlischt nicht dadurch, dass die Eigenschaft als herrschendes Unternehmen nach dem 1. Juni 2016 ... Unternehmen nach dem 1. Juni 2016 endet. (2) Der Übergang der Haftung nach § 1 auf einen Dritten nach dem 1. Juni 2016 hat keine befreiende Wirkung. (3) ... Juni 2016 hat keine befreiende Wirkung. (3) Für die Haftung nach § 1 in Bezug auf Zahlungsverpflichtungen aus § 8 Absatz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes gilt als ... bleiben unberührt. (4) Für die Haftung nach § 1 in Bezug auf Zahlungsverpflichtungen aus § 8 Absatz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes gilt als ...
§ 4 EntsorgNHaftpG Zeitliche Beschränkung der Haftung ... Haftung nach den §§ 1 und 3 endet mit Erlöschen der in § 1 genannten Zahlungsverpflichtungen, spätestens ... Haftung nach den §§ 1 und 3 endet mit Erlöschen der in § 1 genannten Zahlungsverpflichtungen, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, zu dem die ...
Zitat in folgenden NormenRückbaurückstellungs-Transparenzverordnung
V. v. 09.07.2018 BGBl. I S. 1090
Transparenzgesetz
Artikel 7 G. v. 27.01.2017 BGBl. I S. 114, 125, 1676; zuletzt geändert durch Artikel 246 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1074, 1676
Artikel 4 StandAFG Folgeänderungen ... Angabe „§ 21" durch die Angabe „§ 28" ersetzt. (3) In § 1 Absatz 1 Satz 1 des Nachhaftungsgesetzes vom 27. Januar 2017 (BGBl. I S. 114, 127) wird das Wort „Kapitel" durch das Wort ...
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