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Artikel 7 - Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG)

Artikel 7 Änderung des Alkopopsteuergesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2018 AlkopopStG § 3, § 1, § 4

Das Alkopopsteuergesetz vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1857, 2228), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2221) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Alkopops im Sinne dieses Gesetzes sind Getränke, auch in gefrorenem Zustand, die

1.
aus einer Mischung von Getränken mit einem Alkoholgehalt von 1,2 Prozent vol oder weniger oder gegorenen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Prozent vol mit Erzeugnissen nach § 1 Absatz 1 des Alkoholsteuergesetzes bestehen,

2.
einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Prozent vol, aber von weniger als 10 Prozent vol aufweisen,

3.
trinkfertig gemischt in verkaufsfertigen, verschlossenen Behältnissen abgefüllt sind und

4.
als Erzeugnisse nach § 1 Absatz 1 des Alkoholsteuergesetzes der Alkoholsteuer unterliegen."

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird das Wort „Branntweinsteuer" durch das Wort „Alkoholsteuer" und werden die Wörter „Zweiten Teil des Gesetzes über das Branntweinmonopol" durch das Wort „Alkoholsteuergesetz" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „Branntwein" durch das Wort „Alkohol" ersetzt.

3.
In § 4 Satz 2 wird das Wort „Branntweinsteuer" durch das Wort „Alkoholsteuer" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 BfBAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 BfBAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BfBAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 7 7. VStÄndG Änderung des Alkopopsteuergesetzes
... 5 des Alkopopsteuergesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1857, 2228), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 420 ) geändert worden ist, wird ...