Eingangsformel - Sechste Verordnung zur Änderung EU-rechtlicher Verweisungen im Arzneimittelgesetz (6. EURVAMGAnpV k.a.Abk.)

V. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 456 (Nr. 12); Geltung ab 16.03.2017
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Eingangsformel



Auf Grund des § 83a Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), § 83a eingefügt durch Artikel 1 Nummer 23 des Gesetzes vom 25. Mai 2011 (BGBl. I S. 946), verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit:



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