Lfd. Nr. | Tatbestand | Fahrzeug-Zulassungs- verordnung (FZV) | Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten |
„178a | Betriebsverbot wegen Verstoßes gegen Mitteilungspflichten oder gegen die Pflichten beim Erwerb des Fahrzeugs nicht beachtet | § 13 Absatz 1 Satz 5, auch i. V. m. Absatz 4 Satz 7, Absatz 3 Satz 2 § 48 Nummer 7 | 40 €". |
Lfd. Nr. | Tatbestand | Fahrzeug-Zulassungs- verordnung (FZV) | Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten |
„179c | Fahrzeug mit CC- oder CD-Zeichen auf öffentlichen Straßen in Betrieb genom- men, ohne dass hierzu eine Berechtigung besteht und diese in der Zulassungs- bescheinigung Teil I eingetragen ist | § 10 Absatz 11 Satz 3 § 48 Nummer 9b | 10 €". |
Lfd. Nr. | Tatbestand | Fahrzeug-Zulassungs- verordnung (FZV) | Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten |
„180a | Als Halter ein Fahrzeug nicht oder nicht ordnungsgemäß außer Betrieb setzen lassen | § 15 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 § 48 Nummer 8 Buchstabe b | 15 € |
Internetbasierte Zulassung | | ||
180b | Als Halter einen Plakettenträger nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsge- mäß (ausgenommen auf einem anderen als dem zugehörigen zugeteilten Kenn- zeichen) angebracht | § 15e Absatz 6 Satz 1 § 48 Nummer 14 | 40 € |
180c | Plakettenträger auf einem Kennzeichen- schild mit einem anderen als dem zuge- hörigen zugeteilten Kennzeichen ange- bracht | § 15e Absatz 6 Satz 2 § 48 Nummer 14a | 65 € |
180d | Fahrzeug ohne die dafür übersandten Plakettenträger oder mit einem anderen als den angebrachten Plakettenträgern zugehörigen zugeteilten Kennzeichen in Betrieb gesetzt | § 15e Absatz 6 Satz 3 § 48 Nummer 1 Buchstabe c | 70 € |
180e | Als Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges ohne die dafür übersandten Plakettenträger oder mit einem anderen als den angebrachten Plakettenträgern zugehörigen zugeteilten Kennzeichen zugelassen oder angeordnet | § 15e Absatz 6 Satz 4 § 48 Nummer 2 | 70 €". |
Lfd. Nr. | Tatbestand | Fahrzeug-Zulassungs- verordnung (FZV) | Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten |
„182 | Kurzzeitkennzeichen für unzulässige Fahrten oder an einem anderen Fahrzeug verwendet | § 16 Absatz 3 Satz 1 § 48 Nummer 18a | 50 €". |