Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (KrWGuElektroGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Artikel 1 tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung*) folgenden Monats in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am 1. Juni 2017 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. März 2017.



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