Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut der
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in der vom Tag nach der Verkündung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
B. v. 30.03.2017 BGBl. I S. 711, 993