Artikel 7 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Bundesnebentätigkeitsverordnung


Artikel 7 ändert mWv. 5. April 2017 BNV § 13

(2030-2-9)

In § 13 Absatz 2 Satz 1 der Bundesnebentätigkeitsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1987 (BGBl. I S. 2376), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2362) geändert worden ist, werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.



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