(2030-7-25-2)
Die
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes vom 20. August 2004 (BGBl. I S. 2230), die zuletzt durch
Artikel 2 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 17 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „schriftliche" gestrichen.
- b)
- In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „schriftlich" gestrichen.
- 2.
- § 25 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 3 werden nach dem Wort „schriftlicher" die Wörter „oder elektronischer" eingefügt.
- b)
- In Absatz 5 Satz 5 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.
- 3.
- In § 26 Absatz 6 Satz 5 werden die Wörter „und unterschreibt die Niederschrift" gestrichen.
- 4.
- § 27 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 3 wird das Wort „schriftlich" gestrichen.
- b)
- In Absatz 9 wird das Wort „unterschreiben" durch das Wort „bestätigen" ersetzt.
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328