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Artikel 58 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 58 Änderung der Störfall-Verordnung


Artikel 58 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. April 2017 12. BImSchV § 18, § 19

(2129-8-12-1)

Die Störfall-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2017 (BGBl. I S. 483) wird wie folgt geändert:

1.
In § 18 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „in elektronischer Form" durch das Wort „elektronisch" ersetzt.

2.
§ 19 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „schriftliche" die Wörter „oder elektronische" eingefügt.

b)
In Absatz 4 wird das Wort „schriftlichen" gestrichen.

c)
In Absatz 5 Satz 1 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.

d)
In Absatz 6 wird das Wort „schriftlichen" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 58 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 58 SchriftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchriftVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
V. v. 08.12.2017 BGBl. I S. 3882
Artikel 1a 1. BImSchV9ÄndV
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2017 (BGBl. I S. 483, 3527), die durch Artikel 58 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...