(703-1-6)
Die
Verordnung über die Kosten der Kartellbehörden vom
16. November 1970 (BGBl. I S. 1535), die durch
Artikel 2 Absatz 77 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 4 Absatz 2 Satz 3 werden nach den Wörtern „sie schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.
- 2.
- In § 5 Absatz 3 werden nach dem Wort „schriftliche" die Wörter „oder elektronische" eingefügt.