(7134-2-1)
Die
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch
Artikel 13 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 2 werden nach dem Wort „schriftliche" die Wörter „oder elektronische" eingefügt.
- b)
- In Satz 3 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.
- 2.
- In § 15 Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort „schriftlichen" die Wörter „oder elektronischen" eingefügt.
- 3.
- In § 25 Absatz 2 werden jeweils nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.
V. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1617