Artikel 127 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 127 Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes


Artikel 127 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 5. April 2017 ErdölBevG § 5, § 16

(754-24)

In § 5 Absatz 1 Satz 1 sowie § 16 Absatz 4 Satz 2 des Erdölbevorratungsgesetzes vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 74), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2874) geändert worden ist, werden jeweils nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 127 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 127 SchriftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchriftVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2101
Artikel 1 ErdölBevGÄndG Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes
... Erdölbevorratungsgesetz vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 74), das zuletzt durch Artikel 127 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Vierte Verordnung über die Freigabe von Vorräten des Erdölbevorratungsverbandes
V. v. 24.10.2018 BAnz AT 25.10.2018 V1
Eingangsformel 4. ErdölFV
... Nummer 6 des Erdölbevorratungsgesetzes vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 74), das zuletzt durch Artikel 127 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626 ) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und ...


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