Artikel 171 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 171 Änderung der Fahrzeugteileverordnung


Artikel 171 ändert mWv. 5. April 2017 FzTV § 3, § 4

(9232-11)

In § 3 Absatz 1 Satz 1 sowie § 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 der Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. Juli 2013 (BGBl. I S. 2803) geändert worden ist, werden jeweils nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.



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