Artikel 172 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 172 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung


Artikel 172 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. April 2017 StVZO § 20

(9232-16)

In § 20 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 23. März 2017 (BGBl. I S. 522) geändert worden ist, werden nach dem Wort „schriftlichen" die Wörter „oder elektronischen" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 172 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 172 SchriftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchriftVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.05.2017 BGBl. I S. 1282
Artikel 2 52. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679), die zuletzt durch Artikel 172 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...


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