Tools:
Update via:
§ 5 - Servicekaufleute-Luftverkehr-Ausbildungsverordnung (ServKflLuftvAusbV)
§ 5 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben spätestens Ausbildung der Beginn zu auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12453/a204553.htm