Gebührentatbestand | Gebühr | |
„25a. | Ausstellen der Bescheinigung nach § 21e Absatz 1 LuftVO | 25 EUR". |
Gebührentatbestand | Gebühr | |
„16a. | Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb eines unbemannten Luftfahrtsystems oder Flugmodells nach § 21a Absatz 1 LuftVO | 30 bis 3.500 EUR |
16b. | Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 21b Absatz 2 oder Absatz 3 LuftVO | 50 bis 3.500 EUR". |
Gebührentatbestand | Gebühr | |
„35. | Anerkennung als Stelle zur Ausstellung einer Bescheinigung über nachgewiesene Kenntnisse in den Bereichen Luftrecht, Meteorologie und Flugbetrieb sowie über allgemeine praktische Kenntnisse und Fertigkeiten nach den §§ 21d und 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 LuftVO | bis 750 EUR". |