Gesetz zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise (ESVNeuRG k.a.Abk.)

G. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 772 (Nr. 19); Geltung ab 11.04.2017
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Eingangsformel
Artikel 1 Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise
Artikel 2 Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes
Artikel 3 Aufhebung von Rechtsverordnungen
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise


Artikel 1 ändert mWv. 11. April 2017 ESVG

(gesamter Text siehe Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz - ESVG)

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Artikel 2 Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. April 2017 ASG § 4

Nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 des Arbeitssicherstellungsgesetzes vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S. 787), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1061) geändert worden ist, wird folgende Nummer 4a eingefügt:

„4a.
in Ernährungsunternehmen nach § 2 Nummer 6 des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes,".

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Artikel 3 Aufhebung von Rechtsverordnungen


Artikel 3 ändert mWv. 11. April 2017 EBewiV EWMV

Die Ernährungsbewirtschaftungsverordnung vom 10. Januar 1979 (BGBl. I S. 52), die zuletzt durch Artikel 360 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und die Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2214), die zuletzt durch Artikel 363 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, werden aufgehoben.

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Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 11. April 2017 ESG EVG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten das Ernährungssicherstellungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1990 (BGBl. I S. 1802), das zuletzt durch Artikel 359 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und das Ernährungsvorsorgegesetz vom 20. August 1990 (BGBl. I S. 1766), das zuletzt durch Artikel 362 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, außer Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. April 2017.

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Schlussformel



Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Frank-Walter Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft

Christian Schmidt



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