Zitierungen von § 5 MaStRV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 MaStRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MaStRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MaStRV Registrierung von Marktakteuren (vom 20.07.2021)
... registrieren: 1. Betreiber von Einheiten, sofern für die Einheit nach § 5 Absatz 1, 3 oder 4 Satz 1 eine Pflicht zur Registrierung besteht, 2. Betreiber von organisierten ...
§ 15 MaStRV Öffentliche Zugänglichkeit der Daten (vom 21.11.2018)
... einer Leistung von höchstens 30 Kilowatt, wobei auf zu Solaranlagen gehörende Einheiten § 5 Absatz 1 Satz 2 anzuwenden ist, b) Daten, die nach der Anlage als vertraulich gekennzeichnet sind, ...
§ 18 MaStRV Zusätzliche Meldepflichten (vom 01.01.2023)
... 1 Nummer 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes kann frühestens im Rahmen der Registrierung nach § 5 Absatz 1 erfolgen. § 7 Absatz 1 ist für diese Angabe nicht anzuwenden. (3) ...
§ 21 MaStRV Ordnungswidrigkeiten
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1, 3 oder 4 Satz 1 oder § 7 Absatz 1 eine Registrierung nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen ...
§ 24 MaStRV Übergangsbestimmungen (vom 20.07.2021)
... gelten bis zum 30. September 2021 als registriert im Sinn von § 5 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 10 EEGAusbGuEnFG Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... zu § 11 wie folgt gefasst: „§ 11 (weggefallen)". 2. § 5 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 4 EEG2021-EG Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Absatz 2 Nummer 3 werden nach dem Wort „sind" die Wörter „oder die nicht zu ...

Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2532
Artikel 5 MietStrFG Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... 2 Nummer 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes kann frühestens im Rahmen der Registrierung nach § 5 Absatz 1 erfolgen. § 7 Absatz 1 ist für diese Angabe nicht anzuwenden." 2. In der ...

Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
V. v. 15.11.2018 BGBl. I S. 1891
Artikel 1 MaStRVÄndV Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... der Genehmigung nach § 4 des Energiewirtschaftsgesetzes registrieren." 4. § 5 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ... einer Leistung von höchstens 30 Kilowatt, wobei auf zu Solaranlagen gehörende Einheiten § 5 Absatz 1 Satz 2 anzuwenden ist, b) Daten, die nach der Anlage als vertraulich gekennzeichnet sind, ... nach dem Start des Webportals vorgenommen werden, gelten abweichend von § 3 Absatz 2 und von § 5 Absatz 5 als rechtzeitig. Hiervon ausgenommen sind die Registrierungen von 1. ... Registrierungen nach den Nummern 1 und 2 sind die Fristen gemäß § 3 Absatz 2 und § 5 Absatz 5 anzuwenden; Registrierungen nach den Nummern 3 bis 5 gelten als rechtzeitig, wenn sie innerhalb ... werden. Projekte, deren Zulassung vor dem 1. Juli 2017 bekanntgegeben wurde, sind entgegen § 5 Absatz 4 nicht zu registrieren. (3) Abweichend von § 13 Absatz 2 und § 14 Absatz 2 ...

Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2860
Artikel 2 EEVuaÄndV Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... Satz 3" durch die Wörter „§ 14 Absatz 1 Satz 3" ersetzt. 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „bei ... Stromspeicher gelten bis zum 30. September 2021 als registriert im Sinn von § 5 ." 11. Die Anlage wird wie folgt geändert: a) In Tabelle I Nummer ...


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