Artikel 1 - Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (20. LuftGerPVDV2ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 27.04.2017 BAnz AT 03.05.2017 V2; Geltung ab 04.05.2017
|

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 4. Mai 2017 2. DV LuftGerPV § 1

Dem § 1 Satz 1 Nummer 7 der Zweiten Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät vom 3. Februar 2000 (BAnz. S. 4897), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Juni 2016 (BAnz AT 01.07.2016 V1) geändert worden ist, wird folgender Buchstabe h angefügt:

 
„h)
Ultraleichthubschrauber die „Lufttüchtigkeitsforderungen für Ultraleichthubschrauber" vom 20. Dezember 2016 (NfL 2-312-16),".



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed