interne Verweise§ 8 SpFV Prüfung (vom 01.01.2023) ... (10) Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreter der nach § 16 zuständigen Stellen können die Prüfungen beaufsichtigen. Sie gehören ...
§ 13 SpFV Entziehung der Fahrerlaubnis oder des Befähigungsnachweises ... die Fahrerlaubnis oder der Befähigungsnachweis von der nach § 16 Absatz 3 Satz 1 zuständigen Behörde zu entziehen. Bestehen Zweifel an der Tauglichkeit, kann ... Behörde zu entziehen. Bestehen Zweifel an der Tauglichkeit, kann von der nach § 16 Absatz 3 Satz 1 zuständigen Behörde die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Zeugnisses verlangt ... geworden ist, nachgekommen ist. (2) Die Fahrerlaubnis kann von der nach § 16 Absatz 3 Satz 1 zuständigen Behörde entzogen werden, wenn der Inhaber wiederholt einer Auflage nach ... Der Inhaber hat den Sportbootführerschein unverzüglich bei der nach § 16 Absatz 3 Satz 1 zuständigen Behörde abzugeben. (5) Die nach § 16 Absatz 3 Satz 1 ... nach § 16 Absatz 3 Satz 1 zuständigen Behörde abzugeben. (5) Die nach § 16 Absatz 3 Satz 1 zuständige Behörde kann die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis an Auflagen und Bedingungen ...
§ 14 SpFV Ruhen der Fahrerlaubnis ... Die nach § 16 Absatz 3 Satz 1 zuständige Behörde kann das befristete Ruhen der Fahrerlaubnis anordnen, wenn bei dem ... Höchstgeschwindigkeit überschritten hat. (3) Die nach § 16 Absatz 3 Satz 1 zuständige Behörde kann das unbefristete Ruhen der Fahrerlaubnis anordnen, wenn in den ... oder eines Befähigungszeugnisses darf ein Sportboot nicht führen, wenn die nach § 16 Absatz 3 Satz 1 zuständige Behörde das Ruhen der Fahrerlaubnis vollziehbar angeordnet hat. ... vollziehbar angeordnet hat. (5) Der Sportbootführerschein ist der nach § 16 Absatz 3 Satz 1 zuständigen Behörde im Falle des Absatzes 1 spätestens mit der Vollziehbarkeit der ...
§ 15 SpFV Sicherstellung von Befähigungszeugnissen ... durch die schifffahrtspolizeilichen Vollzugsbehörden oder durch die nach § 16 Absatz 3 Satz 1 zuständige Behörde vorläufig sichergestellt werden. Bis zu einer ... wenn 1. der Grund der Sicherstellung weggefallen ist oder 2. die nach § 16 Absatz 3 Satz 1 zuständige Behörde die Erlaubnis nicht entzieht oder deren Ruhen nicht ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts
V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100, 115
Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich
V. v. 03.05.2017 BGBl. I S. 1016, 4043
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