Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung (1. GrwVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel 1)



Auf Grund des § 23 Absatz 1 Nummer 1, 2, 8 bis 11 und 13 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), von denen Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Absatz 1 Nummer 9 durch Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) geändert worden sind und Absatz 1 Nummer 13 durch Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724) angefügt worden ist, in Verbindung mit § 23 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:


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1)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/80/EU der Kommission vom 20. Juni 2014 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (ABl. L 182 vom 21.6.2014, S. 52).



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