Änderung § 8 Subventionsverordnung Zucker vom 25.04.2006

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 10 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.04.2006 geltenden Fassung
§ 8 n.F. (neue Fassung)
in der am 25.04.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 40 G v 13.04.2006 BGBl. I 855
 

(Text alte Fassung)

§ 10 Inkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 8 Inkrafttreten


(Textabschnitt unverändert)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft; sie wird auf Zucker, der nach den in § 1 genannten Rechtsakten eingeführt oder in den Verkehr gebracht wird, auch dann angewandt, wenn die Zuschlagserteilung vor der Verkündung dieser Verordnung liegt.



 



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