Artikel 40 - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)

Artikel 40 Änderung der Subventionsverordnung Zucker


Artikel 40 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. April 2006 ZuckSubvV § 2, § 6, § 7, § 8, § 9, § 10

(7847-11-4-15)

Die Subventionsverordnung Zucker vom 31. Januar 1975 (BGBl. I S. 446), zuletzt geändert durch Artikel 1 Abs. 5 Nr. 1 der Verordnung vom 5. April 2002 (BGBl. I S. 1250), wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Abs. 1 werden die Wörter „Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker und Rohtabak (Einfuhr- und Vorratsstelle)" durch die Wörter „Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt)" ersetzt.

2.
In § 6 Abs. 4 werden die Wörter „Einfuhr- und Vorratsstelle" durch das Wort „Bundesanstalt" ersetzt.

3.
§ 7 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 4 sowie die §§ 8 und 9 werden aufgehoben.

4.
§ 10 wird § 8.

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Zitierungen von Artikel 40 Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 40 BMELVBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMELVBBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker
Artikel 5 V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2295, 2298
§ 1 ZuckerMORAufhV Aufhebung von Vorschriften
... die Subventionsverordnung Zucker vom 31. Januar 1975 (BGBl. I S. 446), die zuletzt durch Artikel 40 des Gesetzes vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855) geändert worden ...


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