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Zitierungen von § 21 EuPAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 EuPAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EuPAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Patentanwaltsverzeichnisverordnung (PatAnwVV)
Artikel 8 V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219, 5227; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 340
Sonstige
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse, der Notarfachprüfungsverordnung, der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung, der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung und der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung sowie zur Einführung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung
V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
 
Zitat in folgenden Normen

Patentanwaltsordnung (PAO)
G. v. 07.09.1966 BGBl. I S. 557; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
§ 158 PAO Aufnahme in die Patentanwaltskammer und berufliche Stellung; Rücknahme und Widerruf (vom 16.03.2023)
... 5 erlassene Rechtsverordnung. Für die Berufshaftpflichtversicherung gilt § 21 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland entsprechend. Vorläufige Berufs- oder Vertretungsverbote nach § 132 sind ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 27 BRAORefG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
... die Wörter „§ 34 Absatz 3 der Patentanwaltsordnung" ersetzt. 3. In § 21 Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern „Achte Teil" die Wörter „sowie § 159" ...

Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Artikel 9 RDAufStG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
... Wort „niedergelassen" durch das Wort „zugelassen" ersetzt. 2. In § 21 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „sowie der §§ 19 und 24" durch ein Komma und die ...

Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3320
Artikel 5 InkaRÄndG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
... zunächst gesperrt und nach angemessener Zeit gelöscht." 2. Dem § 21 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Zudem gilt § 4 Absatz 2 des Gesetzes ...