Artikel 10 - Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (AnwBerRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung der Zivilprozessordnung


Artikel 10 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 18. Mai 2017 ZPO § 130, § 169, mWv. 1. Januar 2018 § 169

Die Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. April 2017 (BGBl. I S. 969) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach § 130 Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt:

„1a.
die für eine Übermittlung elektronischer Dokumente erforderlichen Angaben, sofern eine solche möglich ist;".

2.
§ 169 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden nach dem Wort „Schriftstück" die Wörter „oder ein elektronisches Dokument" eingefügt.

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2018

 
b)
In Satz 2 werden vor dem Punkt am Ende ein Semikolon und die Wörter „dies gilt nicht für ein elektronisches Dokument (§ 130a), das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person oder einem elektronischen Authentizitäts- und Integritätsnachweis versehen ist" eingefügt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 AnwBerRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AnwBerRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 20 AnwBerRÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 19 und 20, 3. Artikel 4 Nummer 12, 4. Artikel 9 Nummer 33, 5. Artikel 10 Nummer 2 Buchstabe b und 6. Artikel 19 Nummer 1, 2, 3 Buchstabe b und c, Nummer 4 bis 7 Buchstabe a, Nummer ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts
G. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1607
Artikel 1 IntZiVerfRÄndG Änderung der Zivilprozessordnung
... vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Mai 2017 (BGBl. I S. 1121) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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