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Artikel 12 - Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (AnwBerRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. Mai 2017 SGG § 73

In § 73 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Sozialgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), das zuletzt durch Artikel 20 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) geändert worden ist, wird die Angabe „Abs. 1 Satz 1 Nr. 2" durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Satz 2," ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 AnwBerRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AnwBerRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 5 9. GWBÄndG Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 12. Mai 2017 (BGBl. I S. 1121 ) geändert worden ist, wird die Angabe „78a" durch die Angabe „78" ...