Änderung Anlage VermVerkProspGebV vom 01.01.2011

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Anlage VermVerkProspGebV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2011 geltenden Fassung
Anlage VermVerkProspGebV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 06.12.2010 BGBl. I S. 1824
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis


(Text neue Fassung)

Anlage (zu § 2) Gebührenverzeichnis


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Gebührentatbestand
| Gebühren in Euro

1.
| Gestattung der Veröffentlichung und Aufbewahrung
eines
vollständigen Verkaufsprospekts
8i Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3
Satz
2 VerkProspG) | 1.000

2.
| Gestattung der Veröffentlichung und Aufbewahrung
eines
unvollständigen Verkaufsprospekts
im
Sinne des § 10 Satz 1 VerkProspG
8i Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3
Satz
2 VerkProspG) | 975

3.
| Aufbewahrung der nachzutragenden Angaben
im
Sinne des § 10 Satz 2 und 3 VerkProspG
8i Abs. 3 Satz 2 VerkProspG) | 25

4.
| Aufbewahrung des Nachtrags im Sinne
des
§ 11 VerkProspG
11 Satz 2 in Verbindung mit § 8i Abs. 3
Satz
2 VerkProspG) | 25

5.
| Untersagung der Veröffentlichung eines
vollständigen
Verkaufsprospekts
8i Abs. 2 Satz 5 VerkProspG) | 975

6.
| Untersagung der Veröffentlichung eines
unvollständigen
Verkaufsprospekts
8i Abs. 2 Satz 5 VerkProspG) | 950

7.
| Untersagung des öffentlichen Angebots von
Vermögensanlagen
8i Abs. 4 VerkProspG) | 975

8.
| Untersagung von irreführender Werbung
8j Abs. 1 VerkProspG) | 975

9.
| Gestattung der Erstellung eines
Verkaufsprospekts
in einer in internationalen
Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache
2 Abs. 1 Satz 4 VermVerkProspV) | 100




Nr.
| Gebührentatbestand | Gebühr in Euro

1
| Gestattung der Veröffentlichung und Aufbewahrung eines vollständigen Verkaufs-
prospekts (§
8i Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 2 VerkProspG) | 2.000

2
| Gestattung der Veröffentlichung und Aufbewahrung eines unvollständigen Ver-
kaufsprospekts im
Sinne des § 10 Satz 1 VerkProspG 8i Abs. 2 Satz 1 in Ver-
bindung
mit Abs. 3 Satz 2 VerkProspG) | 2.000

3
| Aufbewahrung der nachzutragenden Angaben im Sinne des § 10 Satz 2 und 3
VerkProspG (§
8i Abs. 3 Satz 2 VerkProspG) | 1,55

4
| Aufbewahrung des Nachtrags im Sinne des § 11 VerkProspG 11 Satz 2 in Ver-
bindung
mit § 8i Abs. 3 Satz 2 VerkProspG) | 77

5
| Untersagung der Veröffentlichung eines vollständigen Verkaufsprospekts 8i
Abs.
2 Satz 5 VerkProspG) | 2.000

6
| Untersagung der Veröffentlichung eines unvollständigen Verkaufsprospekts 8i
Abs.
2 Satz 5 VerkProspG) | 2.000

7
| Untersagung des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen (§ 8i Abs. 4
VerkProspG)
| 2.000

8
| Untersagung von irreführender Werbung 8j Abs. 1 VerkProspG) | 1.000

9
| Gestattung der Erstellung eines Verkaufsprospekts in einer in internationalen
Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache 2 Abs. 1 Satz 4 VermVerkProspV) | 100

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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