Das
Bundesnaturschutzgesetz vom
29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch
Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 63 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
- „2.
- vor der Erteilung von Befreiungen von Geboten und Verboten zum Schutz von geschützten Meeresgebieten im Sinne des § 57 Absatz 2 sowie vor dem Erlass von Abweichungsentscheidungen nach § 34 Absatz 3 bis 5 auch in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nummer 2, auch wenn diese durch eine andere Entscheidung eingeschlossen oder ersetzt werden,".
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nach Nummer 4 werden die folgenden Nummern 4a und 4b eingefügt:
- „4a.
- vor der Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung, die Erweiterung, eine wesentliche Änderung oder den Betrieb eines Zoos nach § 42 Absatz 2 Satz 1,
- 4b.
- vor der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Absatz 7 Satz 1 durch Rechtsverordnung oder durch Allgemeinverfügung,".
- bb)
- In Nummer 5 werden nach dem Wort „Biosphärenreservaten" die Wörter „sowie von Abweichungsentscheidungen nach § 34 Absatz 3 bis 5, auch in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nummer 2" eingefügt.
- 2.
- § 64 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Im ersten Teil des Satzes werden die Wörter „Nummer 5 bis 7" durch die Wörter „Nummer 4a bis 7" ersetzt.
- bb)
- Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
- „3.
- zur Mitwirkung nach § 63 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 Nummer 4a bis 5 berechtigt war und sie sich hierbei in der Sache geäußert hat oder ihr keine Gelegenheit zur Äußerung gegeben worden ist; dies gilt auch für die Mitwirkung nach § 63 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 6, sofern für ein solches Planfeststellungsverfahren eine Anwendung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht nach § 1 Absatz 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ausgeschlossen ist."
- b)
- In Absatz 2 werden die Wörter „§ 1 Absatz 1 Satz 4" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Satz 3 und 4" sowie die Wörter „§ 2 Absatz 3 und 4 Satz 1" durch die Wörter „§ 2 Absatz 3 Satz 1 und § 5" ersetzt.
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2193