Artikel 15 - Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben (UmwRGuaÄndG 2017 k.a.Abk.)

Artikel 15 Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung


Artikel 15 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 2. Juni 2017 AtVfV § 7, § 7a

Die Atomrechtliche Verfahrensverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 7 Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort „werden" die Wörter „für das Genehmigungsverfahren" eingefügt.

2.
In § 7a Absatz 1 Satz 3 werden nach den Wörtern „nach Ablauf der Einwendungsfrist" die Wörter „für das Genehmigungsverfahren" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 15 Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 15 UmwRGuaÄndG 2017 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwRGuaÄndG 2017 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472
Artikel 2 UVPModG Änderung anderer Rechtsvorschriften (vom 29.07.2017)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 0. In der ...


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