Artikel 6 - Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKA-NSG k.a.Abk.)

G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354, 2019 BGBl. I S. 400 (Nr. 33)
Geltung ab 25.05.2018, abweichend siehe Artikel 13
| |

Artikel 6 Änderung des Ausführungsgesetzes zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm


Artikel 6 ändert mWv. 25. Mai 2018 PrümerVtrG § 4, § 6

Das Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm vom 10. Juli 2006 (BGBl. I S. 1458; 2007 II S. 857), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2507) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 14" durch die Angabe „§ 27" ersetzt.

2.
In § 6 Satz 1 und 2 werden jeweils die Wörter „der Errichtungsanordnung nach § 34" durch die Wörter „dem Verzeichnis nach § 78" ersetzt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed