Artikel 10 - Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BGVerhG k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juni 2017 ArbZRÄndV Artikel 3

In Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften vom 14. September 2012 (BGBl. I S. 2017) wird die Angabe „1. Oktober 2017" durch die Angabe „1. Januar 2020" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 BGVerhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGVerhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 16 BGVerhG Inkrafttreten
... Artikel 13 Nummer 5 Buchstabe c tritt mit Wirkung vom 1. April 2017 in Kraft. (4) Die Artikel 10 und 13 Nummer 1, 2 und 4 treten mit Wirkung vom 1. Juni 2017 in Kraft. (5) Artikel 13 ...


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