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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2011 aufgehoben

§ 1 - Trockenfutterbeihilfeverordnung (TrFuttBeihV k.a.Abk.)

V. v. 30.03.1988 BGBl. I S. 497; aufgehoben durch Artikel 4 Nr. 3 V. v. 15.12.2011 eBAnz AT144 2011 V1
Geltung ab 01.05.1988; FNA: 7847-11-4-58 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 1 Anwendungsbereich



Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Trockenfutter hinsichtlich der Gewährung einer Beihilfe.



 

Zitierungen von § 1 Trockenfutterbeihilfeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 TrFuttBeihV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TrFuttBeihV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 TrFuttBeihV Zuständigkeit
... für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ...
§ 3 TrFuttBeihV Beihilfevoraussetzungen
... Der Inhaber eines Betriebes, der Trockenfutter herstellen will, für das nach den in § 1 genannten Rechtsakten eine Beihilfe gewährt werden soll (Verarbeitungsbetrieb), ist ... eine Beihilfe gewährt werden soll (Verarbeitungsbetrieb), ist gemäß den in § 1 genannten Rechtsakten von der Bundesanstalt zuzulassen. Die Zulassung ist vor Beginn des ...
§ 3a TrFuttBeihV Zulassung von Lagerräumen
... Die nach den in § 1 genannten Rechtsakten erforderliche Zulassung von Räumen, in denen Trockengut außerhalb ...
§ 3b TrFuttBeihV Zulassung von Käufern von zur Trocknung bestimmtem Futter
... bestimmtes Futter ankauft, ist gemäß den Bedingungen, die sich aus den in § 1 genannten Rechtsakten ergeben, von der Bundesanstalt zuzulassen. Die Zulassung ist vor Beginn des ...
§ 4 TrFuttBeihV Ermittlung der für die Festsetzung der Beihilfe erheblichen Tatsachen
... die Feststellung des Gehaltes an Feuchtigkeit, Rohprotein und der sonstigen nach den in § 1 genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Werte (Beschaffenheit) des Trockenfutters nach ... der Anlage zu dieser Verordnung zu erfolgen, soweit nicht ein Verfahren nach den in § 1 genannten Rechtsakten vorgeschrieben ist. Zum Zwecke der Überprüfung sind zwei Endproben ...
§ 5 TrFuttBeihV Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
... Probenahme und die Beschaffenheit des Trockenfutters sowie sonstige nach den in § 1 genannten Rechtsakten verlangte Angaben aufzuzeichnen; die Aufzeichnungen sind jeweils gesondert ... Angaben aufzuzeichnen; die Aufzeichnungen sind jeweils gesondert für die nach den in § 1 genannten Rechtsakten begünstigten Erzeugnisse zu erstellen. (2) Die in Absatz 1 ... einschließlich der zugehörigen Schriftstücke sowie die nach den in § 1 genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Belege, Bescheinigungen und Verträge sind sechs Jahre ...
§ 7 TrFuttBeihV Muster und Vordrucke
... Meldungen und andere Unterlagen, die zur Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte notwendig sind, Muster bekannt geben oder Vordrucke bereithalten. Soweit ...
§ 8 TrFuttBeihV Gewährung der Beihilfe
... Feststellungen nach § 4 Abs. 1 und 3 beizufügen. (2) Die nach den in § 1 genannten Rechtsakten vorzulegende Liste der Verträge und Liefererklärungen ist nach dem ...
§ 9 TrFuttBeihV Gegenüberstellung von Flächen
... Ermöglichung der in den in § 1 genannten Rechtsakten geforderten Gegenüberstellung von Flächen übermitteln die ...
Anlage 1 TrFuttBeihV (zu § 4 Abs. 1) Bestimmungen über Probenahme
... (z.B. Mehl, Pellets, Cobs,) im Zuge der Auslieferung Proben gemäß den in § 1 genannten Rechtsakten zu ziehen. 1.2 Die Probenahme aus dem laufenden Strom des ...