§ 9 - Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 4110-4 Börsenvorschriften
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§ 9 Verringerung und Einschränkung von Positionen oder offenen Forderungen


§ 9 hat 1 frühere Fassung und wird in 16 Vorschriften zitiert

(1) Die Bundesanstalt kann von jedermann verlangen, die Größe der Positionen oder offenen Forderungen in Finanzinstrumenten zu verringern, soweit dies zur Durchsetzung der Verbote und Gebote der in § 6 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 und 4 genannten Vorschriften geboten ist.

(2) Die Bundesanstalt kann für jedermann die Möglichkeit einschränken, eine Position in Warenderivaten einzugehen, soweit dies zur Durchsetzung der Verbote und Gebote der in § 6 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 und 4 genannten Vorschriften erforderlich ist.


Text in der Fassung des Artikels 3 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) G. v. 23. Juni 2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446 m.W.v. 3. Januar 2018

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Frühere Fassungen von § 9 WpHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.01.2018Artikel 3 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1693

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 9 WpHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 WpHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 WpHG Anzeige straftatbegründender Tatsachen (vom 26.11.2019)
... Befugnisse der Bundesanstalt nach § 6 Absatz 2 bis 13 sowie den §§ 7 bis 9 und 10 Absatz 2 bleiben hiervon unberührt, soweit dies für die Vornahme von ...
§ 12 WpHG Adressaten einer Maßnahme wegen möglichen Verstoßes gegen Artikel 14 oder 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (vom 28.03.2020)
... Maßnahmen nach § 6 Absatz 2 bis 4, 6 bis 8 und 10 bis 13 sowie den §§ 7 bis 9 , die von der Bundesanstalt wegen eines möglichen Verstoßes gegen ein Verbot nach ...
§ 13 WpHG Sofortiger Vollzug (vom 10.11.2021)
... und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach § 6 Absatz 1 bis 13 und den §§ 7 bis 10 und 54 Absatz 1 einschließlich der Androhung und der Festsetzung von Zwangsmitteln ...
§ 18 WpHG Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland; Verordnungsermächtigung (vom 10.11.2021)
... 1 und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde über Anordnungen nach § 9 Absatz 1 zur Verringerung von Positionsgrößen oder offenen Forderungen sowie 4. die ... 1 und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde über Anordnungen nach § 9 Absatz 2 zur Beschränkung von Positionen in Warenderivaten. Die Unterrichtung ... Begründung und den Adressaten sowie über den Umfang von Anordnungen gemäß § 9 Absatz 2 einschließlich ihres Adressatenkreises, der betroffenen Finanzinstrumente, ...
§ 29 WpHG Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (vom 21.07.2019)
... Grundlage erlassenen Rechtsakten nichts Abweichendes geregelt ist, sind die §§ 2, 3, 6 bis 13, 17 Absatz 2, § 18 mit Ausnahme von Absatz 7 Satz 5 bis 8, § 21 mit Ausnahme von ...
§ 91 WpHG Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat (vom 03.01.2018)
... und Prüfung der Einhaltung der Vorschriften ermöglicht, die den §§ 6 bis 15, 88 und 89 gleichwertig ...
§ 120 WpHG Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2022)
... Abschnitten 9 bis 11 einer vollziehbaren Anordnung der Bundesanstalt nach den §§ 6 bis 9 zuwiderhandelt, 2. einer vollziehbaren Anordnung der Bundesanstalt nach § 9 Absatz ... 6 bis 9 zuwiderhandelt, 2. einer vollziehbaren Anordnung der Bundesanstalt nach § 9 Absatz 2 zuwiderhandelt, auch wenn im Ausland gehandelt wird, 3. als Betreiber eines ... Verordnung (EU) 2016/1011 einer vollziehbaren Anordnung der Bundesanstalt nach den §§ 6 bis 10 zuwiderhandelt. (12) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder ...
§ 127 WpHG Erstmalige Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten (vom 03.01.2018)
... Ein Unternehmen im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 in der Fassung dieses Gesetzes vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1749), das am 1. August 1997 besteht ... 1749), das am 1. August 1997 besteht und nicht bereits vor diesem Zeitpunkt der Meldepflicht nach § 9 Absatz 1 in der Fassung dieses Gesetzes vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1749) unterlag, muss Mitteilungen ... der Fassung dieses Gesetzes vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1749) unterlag, muss Mitteilungen nach § 9 Absatz 1 in der Fassung dieses Gesetzes vom 22. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2518) erstmals am 1. Februar 1998 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Börsengesetz (BörsG)
Artikel 2 G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330, 1351; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 19 BörsG Zulassung zur Börse (vom 26.06.2021)
... Monaten anordnen oder die Zulassung widerrufen, wenn die Erfüllung der Meldepflichten nach § 9 des Wertpapierhandelsgesetzes oder der Informationsaustausch zum Zwecke der Überwachung der Verbote von ...

WpÜG-Angebotsverordnung
V. v. 27.12.2001 BGBl. I S. 4263; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 12a WpÜGAngebV Übergangsvorschriften (vom 03.01.2018)
... in die Zeit vor dem 3. Januar 2018 fällt, sind für diesen Zeitraum die nach § 9 des Wertpapierhandelsgesetzes in der bis zum 2. Januar 2018 geltenden Fassung als börslich gemeldeten Geschäfte zu ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858, 2022 BGBl. I S. 1045
Artikel 21 TKMoG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... § 96 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne der §§ 9 und 12 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" ersetzt. 2. In ... § 96 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne der §§ 9 und 12 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" ...

EMIR-Ausführungsgesetz
G. v. 13.02.2013 BGBl. I S. 174
Artikel 2 EMIR-AG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... geregelt ist, gelten die Vorschriften der Abschnitte 1 und 2 dieses Gesetzes, mit Ausnahme der §§ 9 und 10, entsprechend. (2) Die Bundesanstalt übt die ihr nach Absatz 1 Satz 1 in ...

Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
G. v. 30.06.2016 BGBl. I S. 1514, 2017 I 559
Artikel 1 1. FiMaNoG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... einmal jährlich durch einen geeigneten Prüfer zu prüfen, ob die Meldepflichten nach § 9 , die in diesem Abschnitt geregelten Pflichten sowie die Pflichten eingehalten werden, die sich aus ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 1 2. FiMaNoG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... 6. In § 36 Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „ob die Meldepflichten nach § 9 ," die Wörter „die Anzeigepflichten nach § 10," und nach den Wörtern ...
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017)
... 8 Übermittlung und Herausgabe marktbezogener Daten; Verordnungsermächtigung § 9 Verringerung und Einschränkung von Positionen oder offenen Forderungen § 10 ... beantragt hat." ff) In dem neuen Satz 7 werden die Wörter „ §§ 9 , 31 bis 34 und 34b bis 36b" durch die Wörter „§§ 22, 63 bis 83 und 85 ... 11. Nach § 8 werden die folgenden §§ 9 bis 13 eingefügt: „§ 9 Verringerung und Einschränkung von ... 11. Nach § 8 werden die folgenden §§ 9 bis 13 eingefügt: „ § 9 Verringerung und Einschränkung von Positionen oder offenen Forderungen (1) Die ... Die Befugnisse der Bundesanstalt nach § 6 Absatz 2 bis 13 sowie den §§ 7 bis 9 und 10 Absatz 2 bleiben hiervon unberührt, soweit dies für die Vornahme von ... Die Adressaten von Maßnahmen nach § 6 Absatz 2 bis 13 sowie den §§ 7 bis 9 , die von der Bundesanstalt wegen eines möglichen Verstoßes gegen ein Verbot nach ... und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach § 6 Absatz 1 bis 14 und den §§ 7 bis 10 haben keine aufschiebende Wirkung." 12. § 4a wird § 14 und wie ... ersetzt. d) Absatz 2b wird Absatz 4 und die Wörter „ § 9 , der Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach den §§ 31 bis 34" ... 1 und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde über Anordnungen nach § 9 Absatz 1 zur Verringerung von Positionsgrößen oder offenen Forderungen sowie 4. ... 1 und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde über Anordnungen nach § 9 Absatz 2 zur Beschränkung von Positionen in Warenderivaten." bb) Die folgenden ... Begründung und den Adressaten sowie über den Umfang von Anordnungen gemäß § 9 Absatz 2 einschließlich ihres Adressatenkreises, der betroffenen Finanzinstrumente, ... „9 bis 11" ersetzt. 18. § 7b wird § 20 und die Angabe „ § 9 " wird durch die Wörter „Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014" ... Mitarbeitern im Sinne des § 87 Absatz 1 bis 5" ersetzt. 20. Der bisherige § 9 wird § 22 und wie folgt gefasst: „§ 22 Meldepflichten (1) ... von Absatz 4 Satz 5 bis 8, § 8" durch die Wörter „§§ 2, 3, 6 bis 13, 17 Absatz 2, § 18 mit Ausnahme von Absatz 7 Satz 5 bis 8, § 21" ersetzt. ... 30. Der bisherige § 18 wird § 30 und in Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „ §§ 9 und 10" durch die Angabe „§§ 22 und 23" ersetzt. 31. Der ... werden die Wörter „§ 7 Absatz 4 Satz 5 bis 8, des § 8 Absatz 1 Satz 3 und des § 9 " durch die Wörter „§ 18 Absatz 7 Satz 5 bis 8, des § 21 Absatz 1 Satz 3 ... 2 wird die Angabe „Abs. 2" durch die Angabe „Absatz 2" und die Angabe „ § 9 " durch die Angabe „§ 22" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 wird die ... und Prüfung der Einhaltung der Vorschriften ermöglicht, die den §§ 6 bis 15, 88 und 89 gleichwertig ist." 93. § 36b wird § 92. 94. ... Abschnitten 9 bis 11 einer vollziehbaren Anordnung der Bundesanstalt nach den §§ 6 bis 9 zuwiderhandelt, 2. einer vollziehbaren Anordnung der Bundesanstalt nach § 9 ... 6 bis 9 zuwiderhandelt, 2. einer vollziehbaren Anordnung der Bundesanstalt nach § 9 Absatz 2 zuwiderhandelt, auch wenn im Ausland gehandelt wird, 3. als Betreiber eines ... Verordnung (EU) 2016/1011 einer vollziehbaren Anordnung der Bundesanstalt nach den §§ 6 bis 10 zuwiderhandelt. (12) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder ... Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten (1) Ein Unternehmen im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 in der Fassung dieses Gesetzes vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1749), das am 1. August 1997 besteht ... 1749), das am 1. August 1997 besteht und nicht bereits vor diesem Zeitpunkt der Meldepflicht nach § 9 Absatz 1 in der Fassung dieses Gesetzes vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1749) unterlag, muss Mitteilungen ... der Fassung dieses Gesetzes vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1749) unterlag, muss Mitteilungen nach § 9 Absatz 1 in der Fassung dieses Gesetzes vom 22. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2518) erstmals am 1. Februar 1998 ...
Artikel 18 2. FiMaNoG Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung
... 38 und 39" ersetzt. 2. In § 5 Absatz 3 werden die Wörter „ § 9 des Wertpapierhandelsgesetzes als börslich gemeldeten Geschäfte." durch die ... in die Zeit vor dem 3. Januar 2018 fällt, sind für diesen Zeitraum die nach § 9 des Wertpapierhandelsgesetzes in der bis zum 2. Januar 2018 geltenden Fassung als börslich ...


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