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Zitierungen von § 24 WpHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 WpHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 127 WpHG Erstmalige Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten (vom 03.01.2018)
...  (4) Auf die Pflichten nach den Absätzen 2 und 3 sind die §§ 23 und 24 in der Fassung dieses Gesetzes vom 24. März 1998 (BGBl. I S. 529), § 25 Absatz 3 Satz 2 ... 1 bis 9 sind § 23 in der Fassung dieses Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10), § 24 in der Fassung dieses Gesetzes vom 24. März 1998 (BGBl. I S. 529), § 27 in der Fassung ... jeweils in der Fassung dieses Gesetzes vom 5. April 2011 (BGBl. I S. 538), mitzuteilen. § 24 in der Fassung dieses Gesetzes vom 24. März 1998 (BGBl. I S. 529) gilt entsprechend. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
G. v. 30.06.2016 BGBl. I S. 1514, 2017 I 559
Artikel 1 1. FiMaNoG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... 3 Marktmissbrauchsüberwachung". c) Die Angaben zu den §§ 12 bis 15b werden wie folgt gefasst: „§ 12 Anwendung der Verordnung (EU) Nr. ... geltenden Fassung" eingefügt. bb) In Satz 2 werden nach der Angabe „ § 24 " die Wörter „in der bis zum 25. November 2015 geltenden Fassung" ...

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 1 FISG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... 80 Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „nach § 25b" durch die Wörter „nach § 24 Absatz 1 Nummer 19 , auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 4, und nach § 25b" ...

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 1 TUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... b) Nach der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 11 Verpflichtung des Insolvenzverwalters". c) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt ... zuständig ist." eingefügt. 5. Nach § 10 wird folgender § 11 eingefügt: „§ 11 Verpflichtung des Insolvenzverwalters (1) ... 5. Nach § 10 wird folgender § 11 eingefügt: „§ 11 Verpflichtung des Insolvenzverwalters (1) Wird über das Vermögen eines nach ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 5 ZuFinG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 24 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 24a ... der Informationen stehen andere Vorschriften entgegen" eingefügt. 4. Nach § 24 wird folgender § 24a eingefügt: „§ 24a ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017)
... § 22 Meldepflichten § 23 Anzeige von Verdachtsfällen § 24 Verpflichtung des Insolvenzverwalters Abschnitt 3 Marktmissbrauchsüberwachung ... durch die Angabe „§ 123" ersetzt. 22. Der bisherige § 11 wird § 24 . 23. Der bisherige § 12 wird § 25 und wie folgt geändert: a) ... durch die Wörter „Absätzen 1 und 5" ersetzt. 38. Der bisherige § 24 wird § 37 und in Absatz 1 werden die Wörter „§ 21 Absatz 1 und 1a, § 25 ... (4) Auf die Pflichten nach den Absätzen 2 und 3 sind die §§ 23 und 24 in der Fassung dieses Gesetzes vom 24. März 1998 (BGBl. I S. 529), § 25 Absatz 3 Satz 2 ... 1 bis 9 sind § 23 in der Fassung dieses Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10), § 24 in der Fassung dieses Gesetzes vom 24. März 1998 (BGBl. I S. 529), § 27 in der Fassung ... Absatz 4, jeweils in der Fassung dieses Gesetzes vom 5. April 2011 (BGBl. I S. 538), mitzuteilen. § 24 in der Fassung dieses Gesetzes vom 24. März 1998 (BGBl. I S. 529) gilt entsprechend. Eine ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Umlegung der Kosten des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel der Jahre 1994 bis 1997
V. v. 21.11.1997 BGBl. I S. 2746; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810
Eingangsformel BAAWPKostV
... Grund des § 11 Abs. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1749) in Verbindung mit § ...
§ 1 BAAWPKostV Anwendungsbereich
... 1997 werden nach Maßgabe der §§ 2 bis 9 auf die Erstattungspflichtigen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in der Fassung vom 26. Juli 1994 ...
§ 3 BAAWPKostV Umlagebetrag
... Umlagebetrag ist der prozentuale Anteil der Kosten, den eine in § 11 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes genannte Gruppe von Erstattungspflichtigen zu ...
§ 5 BAAWPKostV Zeitraum der Erstattungspflicht
... Die Erstattungspflicht besteht für das Jahr, in dem der Erstattungspflichtige nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes das Effektengeschäft im Inland betreiben ... das Effektengeschäft im Inland betreiben durfte, der Erstattungspflichtige nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassen ... am Börsenhandel zugelassen war oder Wertpapiere des Erstattungspflichtigen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes an einer inländischen Börse zum Handel ...
§ 8 BAAWPKostV Erstattungspflichtige nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Wertpapierhandelsgesetzes
... Der Erstattungsbetrag bemißt sich bei den Erstattungspflichtigen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Wertpapierhandelsgesetzes nach dem Verhältnis des Umfanges der ...
§ 9 BAAWPKostV Erstattungspflichtige nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes
... Der Erstattungsbetrag bemißt sich bei den Erstattungspflichtigen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes nach dem Verhältnis des Börsenumsatzes ... 1 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes nach dem Verhältnis des Börsenumsatzes nach § 11 Abs. 1 Satz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes des Erstattungspflichtigen zum Gesamtbetrag der ...